Rechtliche Grundlagen
Die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Elternbeirats sind im Schulgesetz für Baden-Württemberg (§ 57 SchG) sowie in der Elternbeiratsverordnung geregelt. Diese Gesetze bilden die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Elternbeirats und stellen sicher, dass die Mitwirkung der Eltern an der Schule strukturiert und rechtlich abgesichert erfolgt.
Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Gesetze und Verordnungen zum Elternbeirat sowie zu den Klassenelternvertretern an Gymnasien in Baden-Württemberg, einschließlich direkter Links zu den entsprechenden Texten:
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) (🔗hier gelangen Sie zum Gestzestext)
Das Schulgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die Mitwirkung der Eltern an der Schule. Besonders relevant sind die folgenden Paragraphen:
- § 55 – Mitwirkung der Eltern an der Arbeit der Schule
- § 56 – Klassenpflegschaft
- § 57 – Elternbeirat
- § 61 – Ausführungsvorschriften
Elternbeiratsverordnung (EltBeirV BW) (🔗hier gelangen Sie zum Gesetzestext)
Diese Verordnung konkretisiert die Bestimmungen des Schulgesetzes zur Arbeit der Elternbeiräte, insbesondere hinsichtlich Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben.
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